WEG-Verwaltung / Eigentümergemeinschaften

Die optimale Verwaltung der gemeinsamen Immobilie / Kapitalanlage

Besondere Anforderungen für Wohn- und Teileigentümer

WEG-Verwaltung/Eigentümergemeinschaften - VR Immo Verwaltungs GmbH

Gerade für Wohn- und Teileigentümer stellt sich die Frage, welche Anforderungen in der Eigentümergemeinschaft (WEG) künftig gemeinsam zu bewältigen und gesetzlich zu beachten sind. Gerne beraten wir Sie und übernehmen zuverlässig die mit der Verwaltung verbundenen kaufmännischen und technischen Aufgaben, wie: 


  • die Zahlungsüberwachung der Hausgelder mittels Einzug der Vorauszahlungen mit SEPA Mandat,
  • die Anpassung der Vorauszahlungen für jedes Wirtschaftsjahr durch Erstellung von Wirtschaftsplänen auf Grundlage der jährlichen Abrechnung,
  • die Überwachung, Prüfung und Begleichung aller laufenden Kosten, inkl. der fälligen Abschlagszahlungen,
  • bei Bedarf Anmahnung von Hausgeld-Rückständen (falls notwendig werden diese gerichtlich über einen Rechtsanwalt geltend gemacht),
  • die Hausgeldabrechnung, die 1 x jährlich erfolgt,
  • regelmäßige Prüfung bestehender Verträge zur Optimierung der Inhalte und Konditionen  mit Firmen, Versicherungen, weiteren Dienstleistern und Ansprechpartnern, 
  • Durchführung von Begehungen, Beiratssitzungen,
  • Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung ,
  • Protokollerstellung und Führung einer Beschlusssammlung,
  • Umsetzung der gefassten Beschlüsse.

Getrennt von unserem Firmenvermögen führen wir für die Bewirtschaftung jeder WEG ein gesondertes Treuhandkonto für die laufenden Kosten & Einnahmen sowie gesonderte Rücklagen-Konten für größere Reparaturen und Instandsetzungs-maßnahmen.


Optionale Sondermietverwaltung

Optionale Sondermietverwaltung - VR Immo Verwaltungs GmbH

Je nach Bedarf übernehmen wir zusätzlich auch individuell die Verwaltung und Betreuung des Sondereigentums. Die Sondermietverwaltungsgebühr richtet sich je nach dem Umfang der geforderten Dienstleistungen: 


  • Ansprechpartner für Mieter bei Problemen mit der angemieteten Sache,
  • Überwachung der monatlichen Mietzahlung und Weiterleitung an den Eigentümer,
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung, falls erforderlich mit unterjährigem Wechsel,
  • Überwachung der Zahlung bzw. Auszahlung von Abrechnungsergebnissen,
  • Anpassung der Vorauszahlungen je nach Abrechnungsergebnis,
  • Schriftwechsel mit den Mietern,
  • Firmen mit Reparaturen in Absprache mit dem Eigentümer beauftragen und Arbeiten kontrollieren,
  • Kontrollbegehungen der Einheit bei Bedarf.